Wir können aufgrund der hohen Nachfrage Terminanfragen nur telefonisch entgegen nehmen.
Derzeit können wir nur Impftermine an von uns bereits bekannten Patienten vergeben.
Für die Impfung ist es dennoch unbedingt erforderlich, dass Sie die unten stehende Aufklärung für sich ausdrucken, lesen und unterschrieben mit in die Praxis bringen.
Aufklärungsmerkblatt und Einverständniserklärung zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff
Quelle: https://www.rki.de
Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Anamnese- und Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt zuletzt am 18.11.2021).
Wichtig: Sie müssen beide unten stehende Dateien (Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese und Aufklärungsbogen) ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zu uns in die Praxis mitbringen. Vielen Dank.
>>> Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
(PDF, 880 KB, Datei ist nicht
barrierefrei)
>>> Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID 19 mit Vektorimpfstoff
>>> Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-
Liebe Patienten,
es ist aus gegebenem Anlass notwendig ein paar Dinge im täglichen Ablauf der Praxissprechstunde zu ändern.
Wir möchten uns um Ihre gesundheitlichen Probleme weiterhin kümmern, gleichzeitig müssen wir aber die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus so gering wie möglich halten.
Wir bitten ab sofort alle Patienten, die Anzeichen einer Infektion der Luftwege haben , zuerst den telefonischen Kontakt mit der Praxis zu suchen.
Wir möchten Sie auch bitten aus organisatorischen Gründen z.B. Bestellung von Rezepten, Überweisungen etc. telefonisch zu erledigen.
Wer das nicht telefonisch tun möchte, kann seine Wünsche schriftlich abgeben.
Wenn Sie die Praxis persönlich aufsuchen müssen, bitten wir Sie um vorherigen telefonischen Kontakt.
Es besteht nach vorherigem telefonischem Kontakt auch die Möglichkeit einer Videosprechstunde.
Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir das Risiko einer Übertragung des Coronavirus so gering wie möglich halten können.
Ihr Praxisteam
Dr. Rita Thierjung
In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95% der Bevölkerung geimpft sind (Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95% der Bürger gegen Masern geimpft sind). Bisher wurde nur bei Schulanfängern in einzelnen Bundesländern eine Impfquote von 95 % für beide Impfungen erreicht. Dies zeigt, dass die vorhandenen Instrumente besser genutzt werden müssen, um die Impfquoten zu erhöhen. (Quelle Bundesgesundheitsministerium)
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Gesunheitsuntersuchung - sog. Check-up - in der Regel alle drei Jahre durchführbar. Mindestalter 35 Jahre.
Für das Hautkrebsscreening gilt unverändert ab 35 Jahre: Untersuchung alle zwei Jahre.
Nutzen Sie das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Vorsorge. Viele schwerwiegende Krankheiten sind mit den Gesundheitsuntersuchungen abwendbar.
Sprechen Sie uns gerne an zu allen Fragen der Gesundheitsvorsorge.