In unserer Praxis wird gegen gegen Corona-Covid 19 geimpft. Bitte lesen Sie unbedingt vor Kontaktaufnahme mit uns nachstehende wichtige Informationen.

Wir können  aufgrund der hohen Nachfrage Terminanfragen nur telefonisch entgegen nehmen.

Derzeit können wir nur Impftermine an von uns bereits bekannten Patienten vergeben.

 

Für die Impfung ist es dennoch unbedingt erforderlich, dass Sie die unten stehende Aufklärung für sich ausdrucken, lesen und unterschrieben mit in die Praxis bringen. 

 

Aufklärungsmerkblatt und Einverständniserklärung zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Quelle: https://www.rki.de

 

Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig. 

 

Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Anamnese- und Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt zuletzt am 18.11.2021).

 

Wichtig: Sie müssen beide unten stehende Dateien (Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnese und Aufklärungsbogen) ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zu uns in die Praxis mitbringen. Vielen Dank.

 

>>> Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff 

       (PDF, 880 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

>>> Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID 19 mit Vektorimpfstoff

 

>>> Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-

        Impfstoff (PDF, 925 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Wir sind Corona-Schwerpunktpraxis. Bitte trotzdem uns immer vorab telefonisch kontaktieren bzw. anmelden.

  • zentrale Anlaufstelle für Patienten mit Atemwegsinfektionen
  • Abstrich als PCR symptomatischer Patienten, ggf. Behandlung eigener und fremder Patienten,
    darunter auch Abstrich als PCR asymptomatischer Patienten (MO, MI, FR)

Wichtige Information unserer Praxis zu Corona Virus Covid 19.

Liebe Patienten,

 

es ist aus gegebenem Anlass notwendig ein paar Dinge im täglichen Ablauf der Praxissprechstunde zu ändern.

Wir möchten uns um Ihre gesundheitlichen Probleme weiterhin kümmern, gleichzeitig müssen wir aber die Gefahr einer Übertragung des Coronavirus so gering wie möglich halten.

 

Wir bitten ab sofort alle Patienten, die Anzeichen einer Infektion der Luftwege haben , zuerst den telefonischen Kontakt mit der Praxis zu suchen.

 

Wir möchten Sie auch bitten aus organisatorischen Gründen z.B. Bestellung von Rezepten, Überweisungen etc. telefonisch zu erledigen.

 

Wer das nicht telefonisch tun möchte, kann seine Wünsche schriftlich abgeben.

 

Wenn Sie die Praxis persönlich aufsuchen müssen, bitten wir Sie um vorherigen telefonischen Kontakt.

 

Es besteht nach vorherigem telefonischem Kontakt auch die Möglichkeit einer Videosprechstunde.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir das Risiko einer Übertragung des Coronavirus so gering wie möglich halten können.

 

Ihr Praxisteam

Dr. Rita Thierjung 

Wir haben uns verstärkt mit unserem Weiterbildungsassistenten der Uni Heidelberg: Herr Manual Kaiser. Er unterstützt uns ab sofort täglich vor Ort zu unseren Sprechzeiten in der Praxis.

Masern-Erkrankungen in Deutschland

In Deutschland kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, da weniger als 95% der Bevölkerung geimpft sind (Experten gehen davon aus, dass sich die Masern nicht ausbreiten können, wenn mehr als 95% der Bürger gegen Masern geimpft sind). Bisher wurde nur bei Schulanfängern in einzelnen Bundesländern eine Impfquote von 95 % für beide Impfungen erreicht. Dies zeigt, dass die vorhandenen Instrumente besser genutzt werden müssen, um die Impfquoten zu erhöhen. (Quelle Bundesgesundheitsministerium)

 

>>>Lesen Sie bitte hier mehr

Gesundheitsuntersuchung (Check-up)

Neu:  Jetzt von 18-35 Jahren einmalig machbar - je nach KV

Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist eine Gesunheitsuntersuchung - sog. Check-up - in der Regel alle drei Jahre durchführbar. Mindestalter 35 Jahre.
Für das Hautkrebsscreening gilt unverändert ab 35 Jahre: Untersuchung alle zwei Jahre.

 

Nutzen Sie das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Vorsorge. Viele schwerwiegende Krankheiten sind mit den Gesundheitsuntersuchungen abwendbar.

Sprechen Sie uns gerne an zu allen Fragen der Gesundheitsvorsorge.