Qualitätsmanagement

Gesetzliche Regelungen

 

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement wurden 1999 im Sozialgesetzbuch V grundsätzlich geregelt.

 

Danach:

  • sind Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet.
  • sind Leistungen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und in der fachlich gebotenen Qualität zu erbringen.
  • haben sich Vertragsärzte, Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorge-/Rehamaßnahmen an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere auf Ergebnisqualität zielen.

 

 

Gründe für Qualitätsmanagement

 

Die folgenden Erläuterungen enthalten Zitate aus der Homepage des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, einer gemeinsamen Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 

  • Qualitätsmanagement schafft die strukturellen Voraussetzungen für eine hohe Behandlungsqualität.
  • Durch klar strukturierte Arbeitsabläufe und klare Zuständigkeiten kann die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen erhöht werden, die so ihren Beitrag zu einer hohen Behandlungsqualität leisten können.
  • Durch ein strukturiertes Qualitätsmanagement können Probleme bei der Behandlung frühzeitig erkannt und erörtert werden.

 

Um die Zufriedenheit des Patienten zu garantieren, werden seine Bedürfnisse und Anliegen erfragt und in den Behandlungsablauf integriert. Zudem werden stets Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet.