Versichertenkarte

Bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch im Quartal Ihre Versichertenkarte oder einen Überweisungsschein mit.

 

Wenn Sie uns in Urlaubszeiten als Vertretungspraxis aufsuchen, ist es notwendig, dass Sie ebenso Ihre Versicherungskarte  oder einen Überweisungsschein mitbringen.

 

Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir ohne aktuellen Versicherungsnachweis kein Kassenrezept ausstellen dürfen, sondern Ihnen ein Privatrezept ausstellen müssen, auch wenn Sie schon in unserer Praxis bekannt sind.

 

Nach Vorlage der Versichertenkarte erhalten Sie dann ein Kassenrezept und bekommen nach Vorlage der beiden Rezepte ihr Geld von der Apotheke zurück.